Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Bezirksregierung Köln setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit
für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.
Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle Nutzerinnen und Nutzer
und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.
Diese Erklärung gilt für die unter www.afis.nrw.de
veröffentlichte Website der Bezirksregierung Köln.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir immer bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen
des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
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Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit
Die Bezirksregierung Köln ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:
- Die Zugänglichkeit ist Teil unserer internen Richtlinien.
- Die Barrierefreiheit ist in unsere Beschaffungspraxis integriert.
- Innerhalb der Behörde gibt es klare Ziele und Verantwortlichkeiten für die Barrierefreiheit.
- Formale Methoden zur Qualitätssicherung der Zugänglichkeit existieren innerhalb der Behörde.
- Wir beziehen Menschen mit Behinderungen in unsere Benutzertestprozesse ein.
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Konformitätsstatus
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich grundsätzlich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der
Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Derzeit ist diese Website nicht barrierefrei. Wir sind weiterhin bemüht, die Website so barrierearm wie möglich zu gestalten.
Diese Erklärung wurde am 10.07.2023 erstellt.
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Barrieren melden: Kontaktaufnahme
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website per Email an GeodaetischeAnwendungen@bezreg-koeln.nrw.de
Bitte geben Sie bei Anfragen unbedingt die Bezeichnung der jeweiligen Internetseite an
und versuchen Sie das Problem so exakt wie möglich zu beschreiben. Nur so können wir Ihnen schnell weiterhelfen,
damit Sie unser Internetangebot wieder uneingeschränkt nutzen können.
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Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Wir bemühen uns Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist zeitnah zu beantworten.
Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind,
können Sie sich an die Ombudsstelle bei der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines Ombudsverfahrens nach BGG NRW § 10d eine Lösung herbeizuführen.
Sie erreichen die Ombudsstelle per E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de.